Information zur Substitutionsauschlussliste
Liebe Apotechnik-Kunden,
am 9. Dezember 2014 wurde im Bundesanzeiger eine Substitutionsausschlussliste veröffentlicht. Diese trat am 10. Dezember 2014 in Kraft. Diese Substitutionsausschlussliste ersetzt die von der Schiedsstelle getroffene Liste der Anlage 1a zum Rahmenvertrag.
Die Veröffentlichung wurde allerdings nicht mit der ABDATA abgestimmt. So kann diese Information bei den Apotheken-Software-Häusern erst ab 01.01.2015 richtig angezeigt werden, da die Anpassung erst mit der Datenausgabe mit Gültigkeitsdatum 1. Januar 2015. erfolgt.
Von den 9 genannten Wirkstoff-Darreichungsform-Positionen sind bereits 3 Positionen (Ciclosporin Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen sowie Phenytoin Tabletten) seit 1. April 2014, Aufgrund des genannten Schiedsstellen-Beschlusses vom 7. Januar 2014, in den Daten abgebildet, und werden in der Software richtig umgesetzt.
Bei den anderen Wirkstoff-Darreichungsform-Positionen
Betaacetyldigoxin |
Tabletten |
Digitoxin |
Tabletten |
Digoxin |
Tabletten |
Levothyroxin-Natrium |
Tabletten |
Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid |
Tabletten |
Tacrolimus |
Hartkapseln |
müssen Sie offiziell das verschriebene Arzneimittel abgeben. Es darf nicht ausgetauscht werden. Ob bei Tausch mit Retaxationen zu rechnen ist, kann nicht gesagt werden. Eine offizielle Übergangsregel gibt es nicht.
Wenn Sie im Arbeitsablauf bei der AutIdem-Frage „AI-Kreuz gesetzt“ wählen wird nicht nach einem Alternativartikel gesucht und somit ein versehentlicher Austausch vermieden. Eine handschriftliche Ergänzung auf dem Rezept ist sicher ein Vorteil, wenn ein solches Rezept doch einmal moniert werden sollte. Dann erkennen Sie es sofort als ein solches.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Substitutionsausschluss-Liste haben, befragen Sie hierzu Ihren LAV.
Ihr Apotechnik-Team